Ihre Trennung von Ihrem Ehepartner ist in Sicht?

Sie sind sich sicher: Sie wollen die Trennung! 
Aber nicht um jeden Preis
.

Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen. Werden Sie rechtzeitig aktiv und beherzigen Sie die folgenden 
Tipps am besten noch, bevor Sie oder Ihr Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt lohnt sich auf jeden Fall, um den finanziellen Schaden gering zu halten. Diese kostet max. 210,00 EUR plus MwSt und ist gut investiertes Geld. 

Fragen Sie über unser Kontaktformular nach einer kostenfreien Erstberatung.


Hier ist Ihre Checkliste

  • Überblick verschaffen 

Sehen Sie sich in Ruhe die wichtigen Ordner an, damit Sie wissen, wie der finanzielle Status ist – Girokonten, Sparkonten, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Darlehensverträge. Die wichtigen Dokumente, z.B. die Jahresbescheinigungen kopieren. Möglicherweise haben Sie später keinen Zugriff auf die Papiere bzw. die Originale. Vergessen Sie auch nicht, zusätzlich die letzten 12 Verdienstabrechnungen und den letzten Steuerbescheid für eine Unterhaltsberechnung abzulichten. 

  • Listen anlegen 

Was gehört beiden zusammen? Was gehört nur einem Partner? Fertigen Sie auch für den Hausrat eine solche Aufstellung. Grundsätzlich ist nur das, was während der Ehe angeschafft wurde, gemeinsames Eigentum. 

  • Konto prüfen 

Wenn Sie noch kein eigenes Konto haben, dann wird es jetzt Zeit. 

Haben Sie ein gemeinsames Konto, sollte der Guthabenbetrag geteilt werden.

Befindet sich dieses Konto im Minus, muss es erst ausgeglichen werden, bevor es dann aufgelöst oder auf 
einen Partner allein überschrieben wird. 

Bedenken Sie, wenn Ihr Partner eine Kontovollmacht hat, kann er Konten und Sparbücher abräumen. Sperren 
Sie ggfls. die zweite Kredit- und/oder EC-Karte. 

Darlehensraten für Kredite Ihres Partners sollten Sie vorsorglich nicht mehr abbuchen lassen. Kündigen Sie 
das Lastschriftenverfahren. 

  • Lebensversicherung und Testament ändern 

Haben Sie Ihren Partner als Nutznießer Ihrer Lebensversicherung eingetragen, ändern Sie dies. Dies gilt auch 
für Ihr Testament. Haben Sie ein gemeinsames mit Ihrem Partner gemacht, erklären sie es für ungültig. Haben 
Sie das Testament allein unterschrieben und Ihren Partner als Erben eingetragen, reicht es, wenn Sie ein neues Testament schreiben und einen anderen Erben einsetzen. Haben Sie bisher noch gar kein Testament, erbt Ihr Ehepartner kraft Gesetzes bis die Scheidung eingereicht wird. Das lässt sich – bis auf den gesetzlich vorgege-benen Pflichtteil – umgehen, wenn Sie jetzt ein Testament aufsetzen.

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