Ehescheidung in Berlin: die kurze Antwort
Berlin hat kein einziges Familiengericht, sondern mehrere. Welches für Sie entscheidet, hängt vom Bezirk ab - das ist die erste Frage, die vor jedem Berliner Scheidungsantrag zu klären ist. Im Übrigen gilt bundesweit dasselbe: abgeschlossenes Trennungsjahr (§ 1565 BGB), anwaltliche Vertretung (§ 114 FamFG), Kosten nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen (§ 43 FamGKG). Bei Einigkeit genügt eine Anwältin für beide.
Ich bin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. In Berlin erreichen Sie mich unter 030 22187603. Diese Seite beginnt bewusst mit der Zuständigkeit, weil hier die meisten Anträge unnötig Zeit verlieren - ein Antrag beim falschen Gericht wird nicht abgewiesen, aber er wird verwiesen, und das kostet Wochen.
Welches Berliner Familiengericht ist zuständig?
Familiensachen sind in Berlin auf mehrere Amtsgerichte verteilt, unter anderem auf Pankow/Weißensee (Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin), Tempelhof-Kreuzberg, Schöneberg und Köpenick. Die Zuordnung folgt dem Wohnbezirk, und sie ist über die Jahre mehrfach geändert worden - Angaben aus älteren Ratgebern stimmen häufig nicht mehr.
Maßgeblich ist § 122 FamFG: Leben gemeinsame minderjährige Kinder bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren gewöhnlichem Aufenthalt. Ohne Kinder kommt es auf den letzten gemeinsamen Wohnsitz und darauf an, wer dort geblieben ist. Ich prüfe das vor der Einreichung und stelle den Antrag beim richtigen Gericht - das ist keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen einem zügigen und einem zähen Verfahren.
Was in Berlin häufiger vorkommt als anderswo
- Internationale Ehen. Sind Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder wurde im Ausland geheiratet, stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht und der internationalen Zuständigkeit. Das ist lösbar, gehört aber vorab geklärt. Siehe internationale Scheidung.
- Ehegatten mit stark unterschiedlichen Einkommen. Selbstständigkeit, Projektarbeit, schwankende Umsätze - das verzerrt den Dreimonatsschnitt beim Verfahrenswert und beim Unterhalt. Beides lässt sich begründet korrigieren.
- Ein Ehegatte ist weggezogen. Häufig ist unklar, wo der andere heute lebt. Bleibt die Anschriftenermittlung erfolglos, ist eine öffentliche Zustellung möglich. Das dauert länger, scheitert aber nicht daran.
Voraussetzungen und Fristen
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Nach einem Jahr Trennung und bei beiderseitigem Scheidungswunsch vermutet das Gesetz das Scheitern (§ 1566 Abs. 1 BGB); nach drei Jahren unwiderleglich (§ 1566 Abs. 2 BGB). Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur im Härtefall möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB), und die Gerichte legen das eng aus.
Getrenntleben setzt keinen Auszug voraus. Auch in einer gemeinsamen Wohnung ist die Trennung möglich, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet (§ 1567 BGB) - in Berlin angesichts der Mietsituation ein häufiger Fall. Mehr unter Trennungsjahr.
Was das Verfahren kostet
Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und hängen am Verfahrenswert. Nach § 43 FamGKG bemisst er sich in der Regel nach dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten; unter 3.000 Euro darf er nicht angesetzt werden. Verdienen Sie gemeinsam 3.500 Euro netto im Monat, beträgt der Wert also 10.500 Euro, zuzüglich des Werts für den Versorgungsausgleich.
Wo Sie sparen: Bei einvernehmlicher Scheidung braucht nur ein Ehegatte anwaltliche Vertretung. Zusätzlich beantrage ich in diesen Fällen regelmäßig eine Herabsetzung des Verfahrenswerts um bis zu 30 Prozent. Reicht das Einkommen nicht, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Eine schriftliche Prognose bekommen Sie vorab: Kostenvoranschlag.
Wie lange es dauert
Rechnen Sie bei einvernehmlicher Scheidung mit rund fünf bis neun Monaten ab Einreichung. Den längsten Abschnitt bildet der Versorgungsausgleich: Das Gericht holt von Amts wegen Auskünfte bei allen Rentenversicherern ein, und deren Bearbeitungszeit bestimmt den Fortgang. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nur auf Antrag statt - das verkürzt das Verfahren erheblich. Mehr unter Versorgungsausgleich.
Unterlagen für den Antrag
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Ausweisdokumente beider Ehegatten
- Trennungsdatum
- Sozialversicherungsnummern beider Ehegatten
- bei im Ausland geschlossener Ehe: Heiratsurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls Apostille
- Ehevertrag, falls vorhanden
Die vollständige Liste steht in der Checkliste zur Ehescheidung.
Häufige Fragen aus Berlin
Wir wohnen in verschiedenen Bezirken. Welches Gericht gilt?
Leben gemeinsame minderjährige Kinder bei einem von Ihnen, entscheidet deren Bezirk. Ohne Kinder zählt der letzte gemeinsame Wohnsitz, wenn dort noch einer wohnt. Trifft beides nicht zu, kommt es auf den Aufenthalt des Antragsgegners an (§ 122 FamFG).
Wir haben im Ausland geheiratet. Erkennt das deutsche Gericht die Ehe an?
In aller Regel ja, wenn die Ehe nach dem dortigen Recht wirksam geschlossen wurde. Sie brauchen die Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung, je nach Staat zusätzlich eine Apostille oder Legalisation.
Mein Ehepartner ist unauffindbar. Was nun?
Zunächst wird über das Einwohnermeldeamt ermittelt. Bleibt das erfolglos, kann das Gericht öffentlich zustellen. Das Verfahren dauert dann länger, ist aber möglich.
Muss ich für den Termin nach Berlin kommen?
Zum Scheidungstermin ja, dort müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Alles davor - Erstgespräch, Vollmacht, Unterlagen, Rückfragen - läuft telefonisch, per Video und per E-Mail.
Reicht wirklich eine Anwältin für uns beide?
Genau genommen vertrete ich einen von Ihnen; der andere stimmt der Scheidung im Termin zu und braucht dafür keine eigene Vertretung. Das funktioniert nur bei echter Einigkeit - sobald der zweite Ehegatte eigene Anträge stellen will, etwa zum Unterhalt, braucht er einen eigenen Anwalt.
Weitere Standorte
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Seiten zu den einzelnen Standorten: Ehescheidung Dresden · Ehescheidung München · Ehescheidung Leipzig · Ehescheidung Chemnitz.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie mir Ihre Situation, dann sage ich Ihnen, welches Gericht zuständig ist, wie lange es dauern wird und was es kostet - schriftlich und bevor Sie sich entscheiden.
Fachanwaltskanzlei Kaschube - Berlin
Rheinstr. 65, 12159 Berlin
Telefon: 030 22187603
E-Mail: info@kanzlei-kaschube.de
Hauptsitz: Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200
Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen
Stand: August 2026. Die Zuständigkeitsverteilung der Berliner Familiengerichte kann sich ändern; maßgeblich ist die Lage im Zeitpunkt der Antragstellung. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.