Ehescheidung in Dresden: die kurze Antwort
Für Ehescheidungen aus dem Dresdner Stadtgebiet ist das Amtsgericht Dresden - Familiengericht, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden zuständig. Voraussetzung ist im Regelfall ein abgeschlossenes Trennungsjahr (§ 1565 BGB). Den Antrag kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt einreichen (§ 114 FamFG). Sind sich beide Ehegatten einig, genügt eine anwaltliche Vertretung - das ist der mit Abstand günstigste Weg. Zwischen Einreichung und Scheidungstermin vergehen in Dresden nach meiner Erfahrung meist vier bis acht Monate.
Ich bin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht, und meine Kanzlei sitzt in der Königstraße 18 in der Dresdner Neustadt. In dieser Übersicht erkläre ich Ihnen, wie eine Ehescheidung in Dresden tatsächlich abläuft: welche Voraussetzungen gelten, was das Verfahren kostet, welche Unterlagen ich von Ihnen brauche und woran es in der Praxis am häufigsten scheitert. Ohne Fachchinesisch, aber mit den Paragrafen, damit Sie alles nachlesen können.
Welche Voraussetzungen gelten
Das deutsche Recht kennt keine Schuldfrage. Geschieden wird, wenn die Ehe gescheitert ist - wenn also die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 Abs. 1 BGB). Wer das feststellt, ist das Gericht, und es orientiert sich dabei an Fristen:
- Ein Jahr Trennung und beide wollen die Scheidung. Dann vermutet das Gesetz das Scheitern der Ehe (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das ist der Normalfall und der schnellste Weg.
- Drei Jahre Trennung. Nach dieser Zeit wird das Scheitern unwiderleglich vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB). Die Zustimmung des anderen Ehegatten spielt dann keine Rolle mehr.
- Härtefall vor Ablauf des Trennungsjahres. Nur ausnahmsweise, wenn das Festhalten an der Ehe für Sie unzumutbar wäre, etwa bei Gewalt (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Gerichte legen diese Vorschrift eng aus.
Getrenntleben heißt nicht zwingend, dass einer auszieht. Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist eine Trennung möglich, wenn es keine gemeinsame Haushaltsführung mehr gibt (§ 1567 BGB). Gerade in Dresden, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, kommt das häufiger vor, als viele denken. Mehr dazu auf meiner Seite zum Trennungsjahr.
Wo Ihre Scheidung verhandelt wird
Zuständig ist das Familiengericht, nicht irgendein Gericht Ihrer Wahl. Maßgeblich ist § 122 FamFG:
- Leben gemeinsame minderjährige Kinder bei einem Elternteil in Dresden, entscheidet regelmäßig das Amtsgericht Dresden.
- Ohne gemeinsame Kinder kommt es darauf an, wo Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben und wo der andere Ehegatte heute lebt.
- Wohnen beide nicht mehr am gemeinsamen Ort, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt des Antragsgegners.
Das klingt komplizierter, als es ist - ich prüfe die Zuständigkeit im Erstgespräch in wenigen Minuten. Vertreten kann ich Sie ohnehin vor jedem deutschen Familiengericht. Vom Gericht in der Roßbachstraße ist meine Kanzlei in der Neustadt ein kurzer Weg; zum Termin begleite ich Sie persönlich.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
| Schritt | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Erstgespräch | Wir klären Trennungszeitpunkt, Zuständigkeit, Kinder, Vermögen und Ihre Ziele. Kostenfrei. | 30-45 Minuten |
| 2. Kostenvoranschlag | Sie bekommen schriftlich, was das Verfahren kosten wird - vor jeder Beauftragung. | 1-2 Werktage |
| 3. Antrag | Ich reiche den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Dresden ein, elektronisch über das Anwaltspostfach. | meist innerhalb von 24 Stunden |
| 4. Versorgungsausgleich | Das Gericht versendet Formulare an beide Ehegatten und holt Auskünfte bei den Rentenversicherern ein. Das ist der längste Abschnitt. | 3-6 Monate |
| 5. Termin | Beide Ehegatten erscheinen persönlich. Der Richter fragt nach Trennungszeitpunkt und Scheidungswunsch. | 10-20 Minuten |
| 6. Rechtskraft | Verzichten beide im Termin auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Sonst nach einem Monat. | sofort oder 1 Monat |
Der einzige Pflichttermin ist Schritt 5. Alles andere läuft über Post, E-Mail und Telefon - Sie müssen dafür nicht in die Kanzlei kommen. Ausführlicher habe ich das auf der Seite Scheidungsablauf beschrieben.
Was eine Ehescheidung in Dresden kostet
Die Kosten sind nicht verhandelbar, sondern gesetzlich festgelegt. Sie hängen an einer einzigen Zahl: dem Verfahrenswert. Nach § 43 FamGKG bemisst er sich in der Regel nach dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen; unter 3.000 Euro darf er nicht angesetzt werden. Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtsgebühren nach dem FamGKG und meine Vergütung nach dem RVG.
Ein Rechenbeispiel: Sie verdienen netto 2.400 Euro, Ihr Ehepartner 1.600 Euro. Zusammen sind das 4.000 Euro monatlich, also 12.000 Euro Verfahrenswert. Kommt der Versorgungsausgleich hinzu, erhöht sich der Wert nochmals. Wie viel das konkret bedeutet, rechnen Sie in zwei Minuten selbst aus - oder Sie fordern einen schriftlichen Kostenvoranschlag an.
Drei Punkte, die in Dresden regelmäßig Geld sparen:
- Einvernehmlich statt streitig. Bei Einigkeit braucht nur ein Ehegatte anwaltliche Vertretung. Der andere stimmt der Scheidung im Termin zu. Das halbiert die Anwaltskosten.
- Antrag auf Herabsetzung des Verfahrenswerts. Bei einvernehmlichen Scheidungen beantrage ich beim Gericht regelmäßig eine Reduzierung von bis zu 30 Prozent. Ob das Gericht folgt, entscheidet es im Einzelfall - beantragt wird es bei mir immer.
- Verfahrenskostenhilfe. Wenn Ihr Einkommen nicht reicht, übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Raten. Details auf meiner Seite zur Verfahrenskostenhilfe.
Mehr zur Berechnung finden Sie unter Verfahrenswert und Scheidungskosten.
Diese Unterlagen brauche ich von Ihnen
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es. Sammeln Sie am besten schon vor dem Erstgespräch:
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Personalausweis oder Reisepass beider Ehegatten
- Datum, an dem Sie sich getrennt haben - notfalls geschätzt, aber möglichst genau
- Ihre Sozialversicherungsnummer und die Ihres Ehepartners, für den Versorgungsausgleich
- Ehevertrag oder notarielle Vereinbarungen, falls vorhanden
- Bei Verfahrenskostenhilfe: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Mietvertrag, laufende Belastungen
Eine ausdruckbare Fassung finden Sie in meiner Checkliste zur Ehescheidung.
Der Versorgungsausgleich verlängert das Verfahren
Das Gericht teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf. Das geschieht von Amts wegen, Sie müssen es nicht beantragen - und es ist in aller Regel der Grund, warum eine Scheidung Monate statt Wochen dauert. Die Rentenversicherungsträger brauchen Zeit für ihre Auskünfte.
Zwei Ausnahmen sind praktisch wichtig: Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt. Und Sie können ihn notariell ausschließen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab - wer deutlich weniger Anwartschaften hat, verschenkt damit oft Geld. Mehr dazu auf der Seite Versorgungsausgleich.
Unterhalt, Vermögen, Kinder
Die Scheidung selbst regelt nur den Bestand der Ehe. Alles andere sind Folgesachen, die Sie entweder außergerichtlich vereinbaren oder mitentscheiden lassen können:
- Unterhalt. Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft, danach gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt. Beides folgt unterschiedlichen Maßstäben. Siehe Unterhalt nach der Scheidung.
- Zugewinnausgleich. Wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz aus. Siehe Zugewinnausgleich.
- Kinder. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen, es sei denn, jemand beantragt etwas anderes. Zu regeln sind Aufenthalt, Umgang und Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Mein Rat aus vielen Dresdner Verfahren: Klären Sie so viel wie möglich vorher untereinander. Jede Folgesache, die im Verbund mitentschieden wird, erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten - und verlängert die Dauer.
Online oder persönlich in der Kanzlei
Beides ist möglich, und beides führt zum selben Ergebnis. Wer in Dresden wohnt, kommt oft lieber vorbei; wer beruflich eingespannt ist oder weggezogen ist, erledigt alles digital. Vollmacht, Unterlagen und Rückfragen laufen dann per E-Mail, das Erstgespräch per Telefon oder Video. Der Gerichtstermin bleibt in beiden Varianten ein Präsenztermin.
Was ich Ihnen nicht verspreche: eine Scheidung ohne Termin oder eine Scheidung in sechs Wochen. Beides gibt es im deutschen Recht nicht, egal was Vergleichsportale versprechen.
Meine Kanzlei in der Dresdner Neustadt
Königstraße 18, 01097 Dresden
Telefon: 0351 27181200
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr. Anfragen über das Formular nehme ich rund um die Uhr entgegen.
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Die Kanzlei liegt in der barocken Königstraße zwischen Albertplatz und Palaisplatz, mit Straßenbahn und S-Bahn über den Bahnhof Dresden-Neustadt bequem zu erreichen. Termine vergebe ich in der Regel innerhalb weniger Werktage, auf Wunsch auch abends oder als Videoberatung.
Dass ich meinen Kanzleisitz hier habe, merken Sie im Verfahren: Ich weiß, wie das Amtsgericht Dresden Termine vergibt, wie lange die Auskünfte der Rentenversicherungsträger beim Versorgungsausgleich brauchen und worauf die Dresdner Richterinnen und Richter bei einvernehmlichen Verfahren Wert legen. Das macht Ihr Verfahren planbarer.
Aus welchen Stadtteilen und Orten meine Mandanten kommen
Zu mir kommen Mandantinnen und Mandanten aus allen Dresdner Ortsämtern: von Neustadt, Pieschen und Klotzsche über Altstadt, Blasewitz und Loschwitz bis Plauen, Cotta, Prohlis und Leuben. Auch aus dem Umland ist die Königstraße schnell erreicht, etwa aus Radebeul, Coswig, Meißen, Radeberg, Freital, Bannewitz, Heidenau und Pirna. Ob für Ihren Wohnort das Amtsgericht Dresden oder ein anderes Familiengericht zuständig ist, kläre ich im Erstgespräch. Vertreten kann ich Sie bundesweit vor jedem Familiengericht.
Häufige Fragen zur Ehescheidung in Dresden
Wie lange dauert eine Scheidung in Dresden?
Bei einvernehmlicher Scheidung mit abgeschlossenem Trennungsjahr rechne ich mit vier bis acht Monaten ab Einreichung. Den Takt gibt der Versorgungsausgleich vor, nicht das Gericht. Streitige Verfahren mit Folgesachen dauern deutlich länger.
Brauchen wir zwei Anwälte?
Nein, wenn Sie sich einig sind. Dann stellt eine Seite den Antrag, die andere stimmt im Termin zu. Zwei Anwälte sind nötig, sobald der zweite Ehegatte eigene Anträge stellen will - etwa zu Unterhalt oder Zugewinn.
Muss mein Ehepartner der Scheidung zustimmen?
Nach einem Trennungsjahr ist die Zustimmung der einfachste Weg (§ 1566 Abs. 1 BGB). Verweigert er sie, wird es länger, aber nicht unmöglich: Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Das erste Gespräch ist bei mir kostenfrei und unverbindlich, ob telefonisch, per Video oder in der Königstraße.
Ich wohne nicht mehr in Dresden. Können Sie mich trotzdem vertreten?
Ja. Als Rechtsanwältin bin ich vor jedem deutschen Familiengericht postulationsfähig. Ob das Amtsgericht Dresden oder ein anderes Gericht zuständig ist, richtet sich nach § 122 FamFG - das prüfe ich für Sie.
Kann ich mich scheiden lassen, wenn ich nicht weiß, wo mein Ehepartner ist?
Ja. Bleibt eine Anschriftenermittlung erfolglos, kann der Antrag öffentlich zugestellt werden. Das dauert länger und ist aufwendiger, scheitert aber nicht daran.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Wer auszieht, verliert seine Rechte nicht automatisch. Bei Mietwohnungen können Sie im Zusammenhang mit der Scheidung regeln, wer das Mietverhältnis fortsetzt; bei Eigentum geht es um Nutzung und spätere Auseinandersetzung. Klären Sie das früh, es spart Streit.
Muss ich zum Termin am Amtsgericht Dresden erscheinen?
Ja, beide Ehegatten müssen persönlich da sein. Der Termin dauert meist 10 bis 20 Minuten. Ich bin dabei und bereite Sie vorher darauf vor, was gefragt wird.
Wie schnell bekomme ich einen Termin in der Kanzlei?
In der Regel innerhalb weniger Werktage. Dringende Fälle, etwa bei laufenden Fristen oder in Gewaltschutzsachen, nehme ich sofort an.
Begleiten Sie mich zum Scheidungstermin am Amtsgericht Dresden?
Ja. Ich bereite Sie vorher auf die Fragen des Gerichts vor und bin im Termin an Ihrer Seite.
Kann ich die Scheidung einreichen, obwohl mein Ehepartner nicht mehr in Dresden wohnt?
Ja. Wohnt einer von Ihnen mit den gemeinsamen Kindern in Dresden, bleibt das Amtsgericht Dresden regelmäßig zuständig (§ 122 FamFG). Ohne gemeinsame Kinder kommt es auf den letzten gemeinsamen Wohnort und den aktuellen Aufenthalt an. Das prüfe ich für Sie.
Weitere Standorte
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Seiten zu den einzelnen Standorten: Ehescheidung München · Ehescheidung Berlin · Ehescheidung Leipzig · Ehescheidung Chemnitz.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Scheidung kosten und wie lange sie dauern wird, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen schriftlichen Kostenvoranschlag, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.
Fachanwaltskanzlei Kaschube
Rechtsanwältin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht
Königstraße 18, 01097 Dresden
Telefon: 0351 27181200
E-Mail: info@kanzlei-kaschube.de
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Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.