Ehescheidung in Leipzig: die kurze Antwort
Zuständig ist das Amtsgericht Leipzig - Familiengericht, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Trennungsjahr (§ 1565 BGB); den Antrag stellt eine Anwältin oder ein Anwalt (§ 114 FamFG). Sind Sie sich einig, genügt eine anwaltliche Vertretung für beide - das ist der günstigste Weg. Von der Einreichung bis zum Termin vergehen erfahrungsgemäß vier bis acht Monate.
Ich bin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. In Leipzig erreichen Sie mich unter 0341 48969814. Diese Seite erklärt Ihnen der Reihe nach, was zu tun ist - und was Sie sich sparen können.
Was erfüllt sein muss
Es kommt nicht darauf an, wer die Trennung wollte oder wer sich etwas hat zuschulden kommen lassen. Geschieden wird, wenn die Ehe gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Das Gesetz arbeitet dabei mit Vermutungen:
- ein Jahr getrennt und beide wollen die Scheidung - die Ehe gilt als gescheitert (§ 1566 Abs. 1 BGB);
- drei Jahre getrennt - die Vermutung ist unwiderleglich, die Zustimmung des anderen ist dann bedeutungslos (§ 1566 Abs. 2 BGB);
- vor Ablauf des Trennungsjahres nur im Härtefall (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Das Trennungsjahr beginnt nicht mit dem Auszug, sondern mit dem Ende der gemeinsamen Haushaltsführung. Auch in derselben Wohnung ist das möglich (§ 1567 BGB). Notieren Sie sich das Datum - im Termin wird danach gefragt. Mehr unter Trennungsjahr.
Amtsgericht Leipzig: Zuständigkeit und Weg
Die Familienabteilung sitzt in der Bernhard-Göring-Straße 64 in der Südvorstadt, nicht im Hauptgebäude am Goerdelerring - ein Punkt, an dem sich Mandanten regelmäßig vertun. Zuständig ist das Gericht, wenn gemeinsame minderjährige Kinder in Leipzig leben oder Sie zuletzt gemeinsam hier gewohnt haben und einer geblieben ist (§ 122 FamFG).
Auch für das Leipziger Umland - Markkleeberg, Schkeuditz, Taucha, Borna - ist häufig Leipzig oder ein benachbartes sächsisches Familiengericht zuständig. Welches es ist, kläre ich vorab; vertreten kann ich Sie bundesweit.
Was es kostet
Gerichts- und Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt. Beide hängen am Verfahrenswert, der sich nach § 43 FamGKG in der Regel aus dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten ergibt. Der Mindestwert beträgt 3.000 Euro. Bei zusammen 3.000 Euro Nettoeinkommen im Monat liegt der Wert also bei 9.000 Euro, hinzu kommt der Versorgungsausgleich.
Weil die Leipziger Einkommen im Schnitt unter dem westdeutschen Niveau liegen, fällt eine Scheidung hier häufig günstiger aus als etwa in München - bei exakt demselben Aufwand. Zusätzlich beantrage ich bei einvernehmlichen Verfahren eine Herabsetzung des Verfahrenswerts um bis zu 30 Prozent. Und wenn das Geld nicht reicht, prüfen wir Verfahrenskostenhilfe: Dann trägt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Raten.
Ihren konkreten Betrag bekommen Sie vorab schriftlich: Kostenvoranschlag anfordern. Zur Berechnung siehe Verfahrenswert und Scheidungskosten.
Der Ablauf
- Erstgespräch, kostenfrei, telefonisch oder per Video.
- Kostenvoranschlag schriftlich, bevor Sie sich binden.
- Antrag beim Amtsgericht Leipzig, elektronisch, in der Regel innerhalb eines Werktags.
- Versorgungsausgleich: Das Gericht holt Auskünfte bei den Rentenversicherern ein - drei bis sechs Monate.
- Termin: beide Ehegatten persönlich, meist 10 bis 20 Minuten.
- Rechtskraft: bei beiderseitigem Rechtsmittelverzicht sofort.
Ausführlich unter Scheidungsablauf.
Unterlagen
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Ausweisdokumente beider Ehegatten
- Trennungsdatum
- Sozialversicherungsnummern beider Ehegatten
- Ehevertrag, falls vorhanden
- bei Verfahrenskostenhilfe: Einkommensnachweise, Mietvertrag, laufende Belastungen
Zum Abhaken: Checkliste zur Ehescheidung.
Häufige Fragen aus Leipzig
Wo genau muss ich zum Termin hin?
In die Familienabteilung des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64. Die Ladung nennt Saal und Uhrzeit; ich bin dabei und gehe vorher mit Ihnen durch, was gefragt wird.
Wir haben kein Vermögen und keine Kinder. Geht es dann schneller?
Ja, spürbar. Ohne Folgesachen bleibt nur der Versorgungsausgleich als zeitbestimmender Faktor. Und bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet auch der nur auf Antrag statt.
Mein Ehepartner wohnt inzwischen in einem anderen Bundesland.
Kein Problem. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG, und vertreten kann ich Sie vor jedem deutschen Familiengericht - unabhängig davon, wo verhandelt wird.
Kann ich die Scheidung einreichen, bevor das Trennungsjahr um ist?
Einreichen ja, kurz vor Ablauf - entschieden wird erst danach. Das spart oft mehrere Wochen. Wie viel Vorlauf sinnvoll ist, besprechen wir im Erstgespräch.
Weitere Standorte
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Seiten zu den einzelnen Standorten: Ehescheidung Dresden · Ehescheidung München · Ehescheidung Berlin · Ehescheidung Chemnitz.
Ihr nächster Schritt
Ein Anruf genügt, und Sie wissen, woran Sie sind: Dauer, Kosten, nächste Schritte.
Fachanwaltskanzlei Kaschube - Leipzig
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Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.