Ehescheidung in München: die kurze Antwort
Für Ehescheidungen aus dem Münchner Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht München - Familienabteilung, Pacellistraße 5, 80333 München. Es braucht ein abgeschlossenes Trennungsjahr und eine anwaltliche Vertretung (§ 114 FamFG). Der große Unterschied zu anderen Städten liegt beim Geld: Weil sich die Verfahrenskosten am Einkommen beider Ehegatten bemessen (§ 43 FamGKG), fällt eine Münchner Scheidung bei gleichem Aufwand spürbar teurer aus als anderswo. Genau dort setze ich an.
Mein Name ist Antje Kaschube, ich bin Fachanwältin für Familienrecht und in München in der Franz-Joseph-Straße 11 in Schwabing für Sie da. Auf dieser Seite geht es um das, was Münchner Mandanten wirklich beschäftigt: die Kosten, die Wartezeit am Gericht und die Frage, was mit der Wohnung passiert.
Warum eine Scheidung in München teurer ist
Die Gebühren sind bundesweit gleich geregelt. Teurer wird es trotzdem, und das liegt an einer einzigen Stellschraube: dem Verfahrenswert. Nach § 43 FamGKG richtet er sich in der Regel nach dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen. Wer in München arbeitet, verdient im Schnitt deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt - und zahlt deshalb bei identischem Verfahren mehr Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Zum Vergleich: Verdienen beide Ehegatten zusammen 4.000 Euro netto, beträgt der Verfahrenswert 12.000 Euro. Bei zusammen 8.000 Euro sind es 24.000 Euro - die Gebühren steigen mit, wenn auch nicht im gleichen Verhältnis. Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs.
Drei Dinge senken die Rechnung spürbar:
- Einigkeit. Bei einvernehmlicher Scheidung braucht nur ein Ehegatte anwaltliche Vertretung. Das ist der größte Hebel überhaupt.
- Antrag auf Herabsetzung. Bei einvernehmlichen Verfahren beantrage ich beim Gericht regelmäßig eine Reduzierung des Verfahrenswerts um bis zu 30 Prozent. Ob das Gericht folgt, entscheidet es selbst - beantragt wird es bei mir in jedem Fall.
- Realistische Einkommensangaben. Einmalzahlungen, Abfindungen oder ein besonders starker Monat verzerren den Dreimonatsschnitt. Das lässt sich begründet korrigieren.
Was Ihr Verfahren konkret kostet, sage ich Ihnen vorab schriftlich: Kostenvoranschlag anfordern. Hintergründe zur Berechnung stehen unter Verfahrenswert.
Amtsgericht München: Zuständigkeit und Wartezeit
Die Familienabteilung des Amtsgerichts München sitzt in der Pacellistraße 5, wenige Schritte vom Stachus. Zuständig ist sie, wenn gemeinsame minderjährige Kinder in München leben oder Sie zuletzt gemeinsam hier gewohnt haben und ein Ehegatte geblieben ist (§ 122 FamFG).
München ist eines der am stärksten belasteten Familiengerichte Deutschlands. Auf einen Termin warten Sie hier erfahrungsgemäß länger als in kleineren Bezirken. Beschleunigen lässt sich das kaum - wohl aber vermeiden, dass es noch länger dauert: durch einen von Anfang an vollständigen Antrag, korrekte Angaben zum Versorgungsausgleich und die Zustimmung des anderen Ehegatten.
Das Trennungsjahr - die Frist, an der es meistens hängt
Geschieden wird, wenn die Ehe gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Leben Sie ein Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, vermutet das Gesetz genau das (§ 1566 Abs. 1 BGB). Nach drei Jahren Trennung gilt die Vermutung unwiderleglich, dann kommt es auf die Zustimmung nicht mehr an (§ 1566 Abs. 2 BGB).
In München begegnet mir eine Konstellation besonders häufig: Beide wollen sich trennen, aber keiner findet eine bezahlbare Wohnung. Das ist kein Hindernis. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, solange keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet (§ 1567 BGB) - getrennte Räume, getrennte Finanzen, kein Füreinander-Wirtschaften. Halten Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich fest. Mehr unter Trennungsjahr.
Die Wohnung: Münchens teuerstes Streitthema
Nirgends hängt so viel an der Frage, wer bleibt. Wer auszieht, verliert seine Rechte nicht automatisch - weder an der Mietwohnung noch am gemeinsamen Eigentum. Bei Mietwohnungen lässt sich im Zusammenhang mit der Scheidung regeln, wer das Mietverhältnis fortsetzt. Bei Eigentum geht es um Nutzungsentschädigung, Zins- und Tilgungslasten und später um die Auseinandersetzung.
Mein Rat: Treffen Sie hier keine schnelle mündliche Absprache aus dem Wunsch heraus, endlich Ruhe zu haben. Was Sie in dieser Phase zusagen, wirkt oft jahrelang nach.
So läuft es ab
- Kostenfreies Erstgespräch - telefonisch, per Video oder in der Franz-Joseph-Straße.
- Schriftlicher Kostenvoranschlag - bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.
- Antrag - elektronisch beim Amtsgericht München, in der Regel innerhalb eines Werktags.
- Versorgungsausgleich - das Gericht holt die Auskünfte der Rentenversicherer ein. Dieser Abschnitt dauert am längsten, meist drei bis sechs Monate.
- Termin - beide Ehegatten erscheinen persönlich, meist 10 bis 20 Minuten. Ich bin dabei.
- Rechtskraft - bei beiderseitigem Rechtsmittelverzicht sofort im Termin.
Ausführlich unter Scheidungsablauf.
Was ich von Ihnen brauche
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Ausweisdokumente beider Ehegatten
- das Trennungsdatum, möglichst genau
- Sozialversicherungsnummern beider Ehegatten für den Versorgungsausgleich
- Ehevertrag, falls vorhanden
- bei Verfahrenskostenhilfe zusätzlich Einkommensnachweise, Mietvertrag und laufende Belastungen
Zum Ausdrucken: Checkliste zur Ehescheidung.
Häufige Fragen aus München
Wir verdienen beide gut. Gibt es eine Obergrenze für die Kosten?
Eine feste Deckelung gibt es nicht, aber die Gebührentabellen steigen degressiv - ab einer gewissen Höhe wachsen die Kosten langsamer als das Einkommen. Der Antrag auf Herabsetzung des Verfahrenswerts wirkt gerade bei hohen Werten spürbar.
Wie lange dauert es am Amtsgericht München?
Bei einvernehmlicher Scheidung mit abgeschlossenem Trennungsjahr planen Sie realistisch sechs bis zehn Monate ab Einreichung ein. Den Takt geben der Versorgungsausgleich und die Terminlage vor.
Ich bin nach München gezogen, mein Ehepartner lebt woanders. Welches Gericht entscheidet?
Das hängt davon ab, wo gemeinsame minderjährige Kinder leben, wo Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben und wer dort geblieben ist (§ 122 FamFG). Ich prüfe das im Erstgespräch - vertreten kann ich Sie vor jedem deutschen Familiengericht.
Mein Ehepartner lebt im Ausland. Geht das trotzdem?
Ja, sofern deutsche Gerichte international zuständig sind. Die Zustellung dauert dann länger. Details unter internationale Scheidung.
Was ist, wenn ich mir das Verfahren nicht leisten kann?
Dann prüfen wir Verfahrenskostenhilfe. Bewilligt das Gericht sie, trägt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Raten. Siehe Verfahrenskostenhilfe.
Weitere Standorte
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Seiten zu den einzelnen Standorten: Ehescheidung Dresden · Ehescheidung Berlin · Ehescheidung Leipzig · Ehescheidung Chemnitz.
Ihr nächster Schritt
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und eine schriftliche Kostenprognose, bevor Sie sich entscheiden.
Fachanwaltskanzlei Kaschube - Standort München
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München
Telefon: 089 99950505
E-Mail: info@kanzlei-kaschube.de
Hauptsitz: Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200
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Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.