Voraussetzung für eine schnelle Scheidung an einem Familiengericht in Bayern oder direkt in München – ist das Trennungsjahr!
Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung von dem Ehepartner. Die Trennung sollte bereits seit einem Jahr bestehen, damit die Ehescheidung offiziell gemacht werden kann.
Das Trennungsjahr beginnt, wenn die Eheleute eindeutig zu erkennen geben, dass keine Gemeinschaft mehr besteht und „Tisch und Bett„ bereits unabhängig voneinander genutzt werden. Sie sollten das Datum der Trennung möglichst schriftlich festhalten. Bei Ihrem Scheidungstermin wird der Richter oder die Richterin jedoch nicht weiter auf die Hintergründe eingehen, sondern nur nach dem genauen Trennungszeitpunkt fragen.
Sie möchten möglichst eine reibungslose Scheidung? Dann sollten Sie sich einige über Trennungsdatum und alle finanziellen Aspekte der Trennung sein. Je größer die Übereinkunft ist, umso unkomplizierter und schneller wird Ihr Scheidungsverfahren ablaufen. Um eine schnelle Scheidung online durchzuführen, muss eine grundsätzliche Einigkeit darin bestehen, dass die Scheidung von beiden Ehepartnern gewollt ist. Sämtliche Fragen nach dem Ehegattenunterhalt, dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, sowie Unterhalt für das Kinder bzw. Kinder und das Umgangsrecht werden meist während des Verfahrens durch uns geklärt. Es ist für unkomplizierte Scheidung online von erheblichem Vorteil, wenn möglichst viele Fragen zwischen den Partnern bereits geklärt sind.
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