Unsere Fachanwaltskanzlei besteht seit 2003 und ist spezialisiert auf Familienrecht, insbesondere Scheidungen. Wir als Fachanwaltskanzlei beraten Sie über wichtige Scheidungsfolgen. Wenn die Scheidungsfolgen geregelt sind, also nicht mehr streitig sind, dann kann Ihre Scheidung als einverständliche Scheidung geführt werden. Voraussetzung ist nicht notwendigerweise, dass ein notarieller Ehevertrag vorliegt. Die Scheidungsfolgen können auch noch im Scheidungsverfahren einverständlich geregelt werden. Wichtigste Voraussetzung der einverständlichen Scheidung ist, dass Ihr/e Ehepartner/in der Scheidung zustimmt. Dies ist die Grundlage der einverständlichen Scheidung.
Auch bei der einverständlichen Scheidung müssen die Ehegatten entscheiden, ob sie den Versorgungsausgleich gesetzlich mit der Scheidung durchführen lassen wollen oder diesen ausschließen wollen, d. h., wirksam auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten wollen. Treffen die Ehegatten hierzu keine Entscheidung oder können Sie sich nicht einigen, wird der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich gesetzlich durch das Gericht bei jeder Scheidung durchgeführt, außer Ihre Ehe ist unter 3 Jahren. Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit bei der Deutschen Rentenversicherung oder privaten Versicherungen oder in der Beamtenversorgung erworben worden sind. Wir als Fachanwaltskanzlei beraten Sie vorab über den Versorgungsausgleich und die Regelungsmöglichkeiten hierzu.
Bei der einverständlichen Scheidung werden keine weiteren Folgesachen im Scheidungsverfahren geführt. Der Unterhalt, ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt wird nicht automatisch im Scheidungsverfahren geregelt. Das Gericht will bei der einverständlichen Scheidung nur wissen, ob es hierzu Streitigkeiten zwischen den Ehegatten gibt. Eine Regelung zum Unterhalt ist für die Scheidung nicht zwingend. Bei erheblichen Einkommensunterschieden sollte jedoch eine Regelung zum Unterhalt getroffen werden, wir beraten unsere Mandanten zu allen unterhaltsrechtlichen Fragen und erstellen ebenfalls Unterhaltsberechnungen zur Ermittlung etwaiger Unterhaltsansprüche. Hierzu erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber. Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht ausschließlich auf Scheidungen und Scheidungsfolgen spezialisiert. Das einverständliche Scheidungsverfahren kann mit den geringstmöglichen Kosten geführt werden. Wir berücksichtigen und beantragen für unsere Mandanten die Reduzierung um 30 % wegen einverständlicher Scheidung sowie den Abzug für minderjährige Kinder.
Bei der einverständlichen Scheidung können sich die Ehegatten die Kosten des Scheidungsverfahrens teilen und somit weitere Scheidungskosten sparen. Bei der einverständlichen Scheidung ist nur ein Rechtsanwalt / Rechtsanwältin notwendig, der den antragstellenden Ehegatten anwaltliche vertritt und den Scheidungsantrag einreicht, der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu, wobei wir alle notwendigen gerichtlichen Erklärungen vorbereiten.
Sie benötigen immer einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, wenn ein Scheidungsantrag vor Gericht gestellt wird. Im Scheidungsverfahren sollten Sie sich durch einen Fachanwalt / Fachanwältin für Familienrecht vertreten lassen, da Fachanwälte eine auf das Fachgebiet Familienrecht spezialisierte Ausbildung absolviert haben und jedes Jahr Fortbildungen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen müssen.
Auch wenn Ihr/e Ehepartner/in der Scheidung nicht zustimmt oder Sie keinen Kontakt haben, können Sie geschieden werden. Für die Scheidung ist grundsätzlich Voraussetzung, dass Sie 1 Jahr getrennt leben. Wenn Sie 1 Jahr getrennt leben und Sie die Scheidung beantragen, werden Sie auch ohne Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin geschieden. In der Regel erfolgt dann die Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin im Scheidungsverfahren. Sie ist aber nicht Voraussetzung für eine Scheidung. Das Gericht prüft dann, ob die Ehe gescheitert ist, was der Fall ist, wenn Sie 1 Jahr getrennt leben und ein Ehegatte die Scheidung beantragt. Der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich wird dann gesetzlich durchgeführt. Sollten weitere Scheidungsfolgen, wir Unterhalt oder Zugewinnausgleichsansprüche oder Regelungen zu Ihren Kindern im Scheidungsverfahren anhängig gemacht werden, vertreten wir Sie mit fach anwaltlicher Beratung. Es sollte immer darauf hingewirkt werden, Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln, sollte dies jedoch nicht möglich sein, müssen diese durch das Gericht im Scheidungsverfahren geregelt werden. Hierbei ist wichtig, dass Sie durch Fachanwälte für Familienrecht anwaltlich vertreten werden.
Während der ersten Trennungsphase sollten Sie folgende Unterlagen entweder im Original oder als Kopie sichern.
Für Ihre Scheidung und die Regelung der Scheidungsfolgen ist es wichtig, dass Sie einen Überblick über sämtliche Dokumente haben und partnerschaftlichen Finanzen im Blick haben. Die Konten sollten nach Möglichkeit getrennt werden, das Vermögen sollte geregelt werden. Wir stehen Ihnen hier mit fach anwaltlichem Rat bereits in der Trennungszeit zur Verfügung.
Wenn Unterhalt in Betracht kommt, sollte dieser auch bereits in der Trennung geregelt werden. Wir unterstützen Sie als Fachanwaltskanzlei mit fach anwaltlichem Rat zur Regelung von Unterhaltsansprüchen und bereiten Unterhaltsberechnungen durch. Nutzen Sie für den ersten Überblick über Unterhaltstatbestände finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit telefonisch unter 0351 27 181 200 oder per E-Mail unter scheidung@kanzlei-kaschube.de erreichen.
Ihre Rechtsanwältin Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht