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Für Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt im Zusammenhang mit Ihrem dem Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen mit fachanwaltlichem Rat zur Seite.
Erster Schritt zur Scheidung. Füllen Sie jetzt unverbindlich den Online Scheidungsantrag aus und Sie erhalten neben dem Kostenvoranschlag konkrete Informationen zu Ihrer Scheidung sowie unsere Vollmacht. Nach Rücksendung der Vollmacht sowie der Heiratsurkunde reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Wir erläutern Ihnen den Versorgungsausgleich = Rentenausgleich im Scheidungsverfahren sowie die Möglichkeiten eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren.
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website gegebenen Ausführungen allgemeine Informationen sind und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an unsere qualifizierten Fachanwaltskanzlei wenden. Kontakt
Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung:
– Verfahrenskostenhilfe bei Ehescheidungen: Ihre Ansprüche und Voraussetzungen
1. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe, auch als Prozesskostenhilfe bekannt, steht Ihnen zu, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen. Die Verfahrenskostenhilfe deckt bei ratenfreier Bewilligung sowohl Ihre eigenen Rechtsanwaltsgebühren als auch die für den Antragstellenden entstandenen Gerichtskosten ab.
2. Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe
Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Sie müssen nachweisen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Dies erfolgt anhand Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Das entsprechende Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe übersenden wir Ihnen mit dem Kostenvoranschlag.
3. Beantragung von Verfahrenskostenhilfe
Wenn wir anhand Ihrer Einkommensangaben im Scheidungsformular oder im Kostenvoranschlag erkennen, dass ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, übersenden wir Ihnen mit unserem Kostenvoranschlag auch das Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Wir reichen den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach Vorliegen aller Unterlagen und mit Ihrer Abstimmung mit dem Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht für Sie ein.
Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Online-Scheidungsformular können Sie uns ganz einfach Informationen über sich und Ihren Ehepartner verschlüsselt übermitteln und erhalten innerhalb kürzester Zeit einen Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen Ihrem Scheidungsverfahren.
Wir übersenden Ihnen die Scheidungsvollmacht und fordern die weiteren Unterlagen an, insbesondere die Kopie der Heiratsurkde, der Geburtsurkunden Ihrer Kinder sowie eventueller Eheverträge.
Nach Übersendung aller Unterlagen prüfen wir diese und bereiten den Scheidungsantrag vor, welchen wir mit Ihrer Abstimmung sodann bei dem zuständigen Familiengericht einreichen.
Nach einer Woche übersendet das Gericht sodann das gerichtliche Aktenzeichen und fordert den Gerichtskostenvorschuss an. Wir übersenden Ihnen sodann auch unsere Rechnung, die Sie in bis zu 10 monatlichen zinslosen Raten zahlen können. Bei Verfahrenskostenhilfebewilligung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Staatskasse, dh. Sie müssen weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten tragen.
Wir führen für Sie die gerichtlichen Korrespondenz über das gerichtlich verschlüsselte BeA Online Verfahren, dh. alle Dokumente werden dem Gericht Online verschlüsselt zugesendet.
Sie erhalten ebenfalls alle Abschriften per email zugesendet.
Wenn der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich mit der Scheidung durchgeführt wird, übersendet das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich und holt die Rentenauskünfte für die Ehezeit ein.
Wenn der Versorgungsausgleich wegen wirksamen Verzichts oder Ehedauer von unter 3 Jahren nicht durchgeführt wird, wird bereits der Scheidungstermin festgelegt.
Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs dauert das Scheidungsverfahren in der Regel 2-3 Monate, mit Durchführung des Versorgungsausgleichs in der Regel mindestens 9 bis 12 Monate, da die Rentenauskünfte eingeholt werden müssen.
Der Scheidungstermin dauert in der Regel nur 15 -20 Minuten, im schriftlichen Scheidungsverfahren bereits alles geregelt und mit dem Gericht durch unsere Fachanwaltskanzlei geklärt wurde. Im Scheidungstermin werden die Ehegatten vom Gericht zur Trennung und Ihren Einkommensverhältnissen angehört und die Scheidung wird ausgesprochen. Sie werden geschieden. Sie werden durch unsere Fachanwaltskanzlei bei dem Scheidungstermin begleitet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung!
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München: Telefon 089 999 50505
Berlin: Telefon 030 22187603
Dresden: Telefon 0351 27181200
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Chemnitz: Telefon 037125639961
Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemeine Informationen darstellen und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Für eine persönliche rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne jederzeit per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Weiter zu Kontakt
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*Mit dem Absenden der Formulare bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung, die unter dem Menüpunkt „Datenschutzerklärung“ verfügbar ist, zur Kenntnis genommen haben und sich mit den dort genannten Bedingungen einverstanden erklären. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach der ausdrücklichen Bestätigung und Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht zustande. Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich von unseren Fachanwälten, die der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen, verarbeitet. Wir gewährleisten, dass Ihre persönlichen Informationen sicher sind und nur für die vorgesehenen rechtlichen Zwecke verwendet werden. Ihr Vertrauen ist für uns von höchster Priorität.
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