Fachanwaltskanzlei Kaschube

Ehe-Scheidung-Online & Scheidung vor Ort

Kostenfreie Erstberatung Online oder vor Ort

30% Reduzierung der Scheidungskosten

Kostenvoranschlag

Fordern Sie jetzt Ihren Gratis Kostenvoranschlag an. Wir schlüsseln Ihnen die gesamten Scheidungskosten auf. Sparen Sie Scheidungskosten. Wir beantragen eine Reduzierung um 30% sowie ein Abzug für Ihre Kinder. Wir garantieren Ihnen die geringstmöglichen Kosten. Sie erhalten innerhalb von 24h Ihren Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen zu Ihrer Scheidung.

Ehegattenunterhalt

Für Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt im Zusammenhang mit Ihrem dem Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen mit fachanwaltlichem Rat zur Seite.

Fachanwältin A.Kaschube

Scheidungsantrag

Erster Schritt zur Scheidung. Füllen Sie jetzt unverbindlich den Online Scheidungsantrag aus und Sie erhalten neben dem Kostenvoranschlag konkrete Informationen zu Ihrer Scheidung sowie unsere Vollmacht. Nach Rücksendung der Vollmacht sowie der Heiratsurkunde reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein.

Versorgungsausgleich

Wir erläutern Ihnen den Versorgungsausgleich = Rentenausgleich im Scheidungsverfahren sowie die Möglichkeiten eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren.

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    Mit der Unterstützung unserer Fachanwälte reichen Sie Ihren Scheidungsantrag formal ein.

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    Reduzierung der Scheidungskosten und der Dauer der Ehescheidung

    1. Einvernehmliche Scheidung: Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kostengünstiger. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung und sparen Sie so den zweiten Anwalt und können sich die Kosten eines Anwalts teilen. Wir beantragen zudem die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 %. Je geringer der Verfahrenswert destso geringer sind auch die Scheidungskosten.
    2. Außergerichtliche Regelungen: Wenn aufgrund von Einkommensdifferenzen ein Ehegattenunterhalt in Betracht kommt, sollte versucht werden, den Ehegattenunterhalt außergerichtlich einvernehmlich zu regeln. Wir begleiten Sie dabei und erstellen entsprechende Unterhaltsberechnungen, die Grundlage für die Klärung etwaiger Unterhaltsfragen ist. Kommen aufgrund von Vermögensdifferenzen, die während der Ehe  entstanden sind, Zugewinnausgleichsansprüche in Betracht, sollten diese möglichst nicht im Scheidungsverfahren geregelt werden, sondern außergerichtlich. Etwaige Zugewinnausgleichsansprüche können noch bis 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden, danach verjähren sie. Wenn Sie Beratung oder die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen wünschen, erstellen wir eine Zugewinnausgleichsberechnung, die dann als Grundlage für einNe Eingiung dienen kann. Gerichtliche Entscheidungen über diese Scheidungsfolgen im Scheidungsverbund würden die Kosten der Scheidung erheblich erhöhen.
    3. Nebenkosten minimieren: Nutzen Sie Online-Scheidungsverfahren, um Fahrtkosten und Zeit zu sparen. Senden Sie Unterlagen per E-Mail, um Portokosten zu vermeiden. Falls Sie weit vom Scheidungsgericht entfernt wohnen, sorgen wir dafür, dass Sie bei Ihrem Heimatgericht, dh. dem Gericht Ihres Wohnortes, angehört werden.

    „Sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Scheidungskosten.“

    Füllen Sie unverbindlich unseren Online Scheidungsantrag oder beantragen unverbindlich einen Kostenvoranschlag oder vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung zu Ihrer Scheidung.

    Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website gegebenen Ausführungen allgemeine Informationen sind und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an unsere qualifizierten Fachanwaltskanzlei wenden. Kontakt

    Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung:

    1. Voraussetzungen für eine Scheidung: Eine Scheidung ist möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Partner ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen (einvernehmliche Scheidung). Auch wenn Ihr/e Ehepartner/in der Scheidung nicht zustimmt, kann der Scheidungsantrag nach Ablauf der Trennungszeit von mindestens 10 Monaten eingereicht werden.
    2. Beginn des Trennungsjahres: Das Trennungsjahr beginnt, sobald Sie und Ihr/e Ehepartner/in  getrennte Haushalte führen oder innerhalb der gemeinsamen Wohnung von Tisch und Bett getrennt leben und beide Ehegatten die Trennung innerhalb der Ehewohnung übereinstimmend erklären. Hierzu bereiten wir Ihnen eine Trennungserklärung vor, die beide Ehegatten unterzeichnen, damit die Scheidung eingereicht werden kann.
    3. Vorteile der einvernehmliche Scheidung:
      Bei der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt/Anwältin, der den Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. Wir bereiten alle notwendigen Erklärungen vor. Bei der einverständlichen Scheidung kann eine Reduzierung um 30 % beantragt werden. Desweiteren können Abzüge für gemeinsame Kinder beantragt werden. Die Scheidungskosten können sodann weiter reduziert werden, da die Ehegatten sich die Kosten der einverständlichen Scheidung teilen können. Gern bereiten wir Ihnen die Kostenteilungsvereinbarung vor.
    4. Zuständiges Familiengericht Für Ihr Scheidungsverfahren ist vorrangig immer das Familiengericht zuständig, wo ein Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, wenn keine Kinder vorhanden sind, das Familiengericht des letzten gemeinsamen Aufenthalts, wenn ein Ehegatten dort noch wohnt. Wir als Fachanwaltskanzlei vertreten unsere Mandanten vor allen Familiengerichten deutschlandweit.
    5. Inhalt eines Scheidungsantrags: Ein Scheidungsantrag muss die Angaben zu den Ehepartnern, den gemeinsamen Kindern, dem Trennungszeitpunkt und den Gründen für die Scheidung enthalten und dem Nettoeinkommen der Ehegatten enthalten. Darüberhinaus muss dem Gericht mitgeteilt werden, ob der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich durchgeführt werden soll oder aufgrund wirksamen Verzichts ausgeschlossen sein soll. Diese Angaben werden in unserem Online Scheidungsformular abgefragt.
    6. Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich dient dem Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und wird grundsätzlich durchgeführt, es sei denn, die Ehegatten haben wirksam auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs notariell verzichtet oder verzichten wirksam im Scheidungsverfahren oder die Ehe einschließlich der Trennungszeit liegt unter 3 Jahre. Wir erläutern Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich.
    7. Krankenversicherung nach der Scheidung: Nach Rechtskraft der Scheidung müssen Sie sich in der Regel selbst versichern, da die Familienversicherung endet.
    8. Rückkehr zum Geburtsnamen: Nach der Scheidung können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
    9. Scheidungsfolgesachen: Dazu zählen der bereits erwähnte Versorgungsausgleich sowie nachehelicher Ehegattenunterhalt und etwaige Zugewinnausgleichsansprüche. Die Regelung von Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich ist für die Scheidung nicht notwendig und keine Scheidungsvoraussetzung. Hinsichtlich des Ehegattenunterhalts muss dem Gericht nur mitgeteilt werden, ob ein Rechtsstreit anhängig ist oder ob der Ehegattenunterhalt einvernehmlich geregelt wird. Wir als Fachanwaltskanzlei regeln bei Bedarf selbstverständlich ebenfalls den Ehegattenunterhalt sowie etwaige Zugewinnausgleichsansprüche.
    10. Scheidungskosten  Wir schlüsseln Ihnen transparent die Kosten für Ihre Scheidung unter Berücksichtigung aller Reduzierungsmöglichkeiten, insbesondere Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie Reduzierzung für gemeinsame minderjährige Kinder auf.
    11. Ratenzahlung: Selbstverständlich können Sie bei uns auch gern in 10 zinslosen monatlichen Raten zahlen.
    12. Verfahrenskostenhilfe Bei niedrigen Einkommensverhältnissen prüfen wir die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe und übersenden Ihnen die zur Beantragung notwendigen Formulare. Bei Bewilligung ratenfreier Verfahrenskostenhilfe ist Ihre Scheidung kostenfrei, da die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.

    Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe.

    – Verfahrenskostenhilfe bei Ehescheidungen: Ihre Ansprüche und Voraussetzungen

    1. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe

    Verfahrenskostenhilfe, auch als Prozesskostenhilfe bekannt, steht Ihnen zu, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen. Die Verfahrenskostenhilfe deckt bei ratenfreier Bewilligung sowohl Ihre eigenen Rechtsanwaltsgebühren als auch die für den Antragstellenden entstandenen Gerichtskosten ab.

    2. Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe

    Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    a. Wirtschaftliche Bedürftigkeit

    Sie müssen nachweisen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Dies erfolgt anhand Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Das entsprechende Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe übersenden wir Ihnen mit dem Kostenvoranschlag.

    3. Beantragung von Verfahrenskostenhilfe

    Wenn wir anhand Ihrer Einkommensangaben im Scheidungsformular oder im Kostenvoranschlag erkennen, dass ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, übersenden wir Ihnen mit unserem Kostenvoranschlag auch das Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Wir reichen den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach Vorliegen aller Unterlagen und mit Ihrer Abstimmung mit dem Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht für Sie ein.

     

    Ablauf des Scheidungsverfahrens

    Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Online-Scheidungsformular können Sie uns ganz einfach Informationen über sich und Ihren Ehepartner verschlüsselt übermitteln und erhalten innerhalb kürzester Zeit einen Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen Ihrem Scheidungsverfahren.

    Wir übersenden Ihnen die Scheidungsvollmacht und fordern die weiteren Unterlagen an, insbesondere die Kopie der Heiratsurkde, der Geburtsurkunden Ihrer Kinder sowie eventueller Eheverträge.

    Nach Übersendung aller Unterlagen prüfen wir diese und bereiten den Scheidungsantrag vor, welchen wir mit Ihrer Abstimmung sodann bei dem zuständigen Familiengericht einreichen.

    Nach einer Woche übersendet das Gericht sodann das gerichtliche Aktenzeichen und fordert den Gerichtskostenvorschuss an. Wir übersenden Ihnen sodann auch unsere Rechnung, die Sie in bis zu 10 monatlichen zinslosen Raten zahlen können. Bei Verfahrenskostenhilfebewilligung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Staatskasse, dh. Sie müssen weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten tragen.

    Wir führen für Sie die gerichtlichen Korrespondenz über das gerichtlich verschlüsselte BeA Online Verfahren, dh. alle Dokumente werden dem Gericht Online verschlüsselt zugesendet.

    Sie erhalten ebenfalls alle Abschriften per email zugesendet.

    Wenn der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich mit der Scheidung durchgeführt wird, übersendet das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich und holt die Rentenauskünfte für die Ehezeit ein.

    Wenn der Versorgungsausgleich wegen wirksamen Verzichts oder Ehedauer von unter 3 Jahren nicht durchgeführt wird, wird bereits der Scheidungstermin festgelegt.

    Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs dauert das Scheidungsverfahren in der Regel 2-3 Monate, mit Durchführung des Versorgungsausgleichs in der Regel mindestens 9 bis 12 Monate, da die Rentenauskünfte eingeholt werden müssen.

    Der Scheidungstermin dauert in der Regel nur 15 -20 Minuten, im schriftlichen Scheidungsverfahren bereits alles geregelt und mit dem Gericht durch unsere Fachanwaltskanzlei geklärt wurde. Im Scheidungstermin werden die Ehegatten vom Gericht zur Trennung und Ihren Einkommensverhältnissen angehört und die Scheidung wird ausgesprochen. Sie werden geschieden. Sie werden durch unsere Fachanwaltskanzlei bei  dem Scheidungstermin begleitet.

    Vorteile von Ehe-Scheidung-Online.de

    1. Keine versteckten Kosten:
      • Volle Transparenz: Die Erstberatung ist kostenlos.
      • Für Ihre Scheidung bezahlen Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
      • Reduzierungsmöglichkeiten um 30 %
      • Abzug für minderjährige Kinder
      • Kostenteilung bei einverständlicher Scheidung
      • Zinslose Ratenzahlung
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    2. Keine Anfahrtswege:
      • Nutzen Sie bequem unseren Online-Service von zu Hause sowie die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung oder per Videokonferenz. aus.
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    3. Schnelle Bearbeitung:
      • Durch den Schriftverkehr per email erhalten Sie alle Abschriften sofort zugesendet. Ebenfalls können Sie bequem und schnell alle erforderlichen Unterlagen per email zusenden.
      • Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungsantrag mit Ihrer Abstimmung  bei dem Familiengericht  ein.

    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung!

    Telefonischer Kontakt
     
    Büro Dresden 0351 27 181 200
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    Nutzen Sie unser unverbindliches Online-Scheidungsformular noch heute als ERSTEN SCHRITT zu Ihrer Scheidung, um Ihre Scheidung schnell und einfach beantragen!
     
    Anwälte für Divorce

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    München: Telefon 089 999 50505
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    Leipzig: Telefon 034148969814
    Chemnitz: Telefon 037125639961

     
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    Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemeine Informationen darstellen und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Für eine persönliche rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne jederzeit per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Weiter zu Kontakt