Scheidungskostenrechner Beispiel

Möglichkeiten der Reduzierung bei Ihrer Online-Scheidung: 

  • Reduzierung bis zu 30 % durch Reduzierungsantrag
  • Freibetrag für minderjährige Kinder in Höhe von 750 EUR
  • 50 % sparen bei einverständlicher Scheidung

Als Beispiel Eheleute mit einem minderjährigen Kind:

Ehefrau:1.000,-monatliches Nettoeinkommen
Ehemann:1.400,-monatliches Nettoeinkommen
Gesamteinkommen:2.400,-monatliches Nettogesamteinkommen
Gesamteinkommen X 37.200,-Streitwert Einkommen

 +

Versorgungsausgleich1.000,- 

ergibt gesamt:

Streitwert Scheidungsverfahren8.200,- Die Scheidungskosten würden sich ohne Reduzierung auf insgesamt auf 1.861,95 EUR belaufen (1.469,95 Rechtsanwaltkosten und 392 EUR Gerichtskosten)

Reduzierungen bei unserer Online Scheidung 

Der Streitwert kann für jedes minderjährige gemeinschaftliche Kind um jeweils 750 EUR reduziert werden, dh. das zusammengerechnete monatliche Einkommen der Eheleute wird monatlich um 250 EUR  reduziert, damit insgesamt um 750 EUR verringert.

Im obigen Beispiel  kann der Streitwert von 8.200 EUR auf 7.450 EUR reduziert werden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung oder eine Trennungszeit von über 3 Jahren ist eine weitere Reduzierung von bis zu 30 % möglich. Hierzu ist ein entsprechender Reduzierungsantrag bei dem Gericht zu stellen, welchen wir beantragen. In dem im obigen Beispiel liegt der reduzierte Streitwert dann nur noch bei 5.215,00 EUR.

Reduzierter Streitwert bei Ihrer Online Scheidung
5.215,00 EUR
 Die Anwaltskosten würden sich mit Reduzierung auf  nur noch 1.029,35 EUR, die Gerichtkosten auf 272 EUR belaufen.

Die Rechtsanwaltskosten bei einer Reduzierung betragen nur noch 1.029,35 EUR, die Gerichtskosten 272 EUR, insgesamt 1.301,35 EUR. 

Sie sparen damit 560,60 EUR. 

Bei einer einverständlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt,  denn die Zustimmungserklärung zum Scheidungsantrag kann der andere Ehegatte ohne Anwalt abgeben. Die Kosten des Anwalts können sich die Ehegatten teilen, so dass jeder Ehegatte nur noch 514,67 EUR Rechtsanwaltskosten zahlt, anstatt 1.469,65 EUR. 

Reduzierter Streitwert bei Ihrer Online Scheidung
5.215,00 EUR
 Bei einverständlicher Online Scheidung zahlt jeder Ehegatte nur noch 514,67 EUR Rechtsanwaltskosten und 136 EUR Gerichtskosten.

Für das Ausfüllen eines Erhebungsbogens erhalten Sie den Betrag von 100 EUR von den gezahlten Kosten zurück. Den Erhebungsbogen erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Scheidung, in diesem bewerten Sie Ihre Online-Scheidung.

Sie sparen insgesamt bei Ihrer Online Scheidung ca. 1.000 EUR.

Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihren persönlichen Kostenvoranschlag an und wir werden Ihnen Ihre konkreten Sparmöglichkeiten aufzeigen.

Bis zu einem Streitwert von insgesamt 4.000,- Euro kommt in der Regel die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht, bei mehreren Kindern und/oder hohen Schulden evtl. auch bei einem höheren Streitwert. In diesem Fall werden die Scheidungskosten durch die Staatskasse gezahlt, so dass für Sie bei ratenfreier Gewährung weder Anwaltskosten, noch Gerichtskosten anfallen.

Die Scheidung wäre dann für Sie kostenlos.

Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir dies für Sie selbstverständlich beim  Gericht beantragen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular (Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe) aus und lassen uns dies zukommen. Dieses übersenden wir Ihnen bereits per email, wenn wir aus Ihren Angaben im Scheidungsformular erkennen können, dass ein niedriges Einkommen besteht. Alternativ finden Sie das Formular auch 

Formulare als Download

Wir können wir Ihnen gerne ein Exemplar per Post oder Fax  zusenden.

Falls Sie zu den Scheidungskosten sowie zur Verfahrenskostenhilfe Fragen haben oder Hilfe bei dem Ausfüllen des Verfahrenskostenhilfeformular benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch unter der auf der Startseite angegebenen Telefonnummer

08999950505

Dieses Informationstelefonat löst keine Anwaltskosten aus.

Eine Übersicht der Scheidungskosten entsprechend den Streitwertstufen finden Sie im folgenden.

Scheidungskostentabelle inklusive Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %