Ehe-Scheidung

Namensänderung der Eheleute nach einer Scheidung

Grundsätzlich hat jeder der Eheleute das Recht, den während der Ehe geführten Ehenamen auch nach der Scheidung beizubehalten. Ein Recht, dem anderen die Führung des Namens nach der Scheidung zu untersagen, gibt es nicht.

Derjenige, dessen Namen nicht Ehenamen geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er vor der Ehe geführt hat, nach der Scheidung wieder annehmen. Er kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Das gilt nicht bei Namen, die aus einer früheren Eheschließung stammen.

Die Namensänderung kann nach rechtskräftiger Ehescheidung beim Standesamt beantragt werden. Dem Standesamt ist das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.