Kostenübersicht Gerichts-, Anwalts- und Unterhaltskosten
Die Kosten einer Scheidung variieren und sind von mehreren Faktoren abhängig. Sie erhalten eine fachliche, strukturierte Aufschlüsselung der Kosten per E-Mail zugesendet.
Einvernehmliche vs. Streitige Scheidung:
- Einvernehmliche Scheidung: Im Idealfall belaufen sich die Kosten für Gericht und Anwälte auf etwa 1.000 Euro. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kostengünstiger, da sie weniger Aufwand für die Gerichte und Anwälte bedeutet.
- Streitige Scheidung: Die Kosten können deutlich höher ausfallen, wenn Uneinigkeit zwischen den Parteien besteht. Dies führt zu einem höheren Verfahrensaufwand und somit zu höheren Kosten.
Berechnung der Kosten:
- Die Kosten für das Scheidungsverfahren setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Diese werden anhand des Verfahrenswertes berechnet, der sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner richtet.
- Die Vergütung der Anwälte folgt gesetzlichen Gebührentabellen, die den Verfahrenswert als Grundlage nehmen.
Kostenvoranschlag:
- Ein Kostenvoranschlag bietet eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Dieser beinhaltet ausschließlich die gesetzlich festgelegten Gebühren ohne zusätzliche Nebenkosten.
Einflussfaktoren auf die Kosten:
- Der Verfahrenswert steigt mit dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner.
- Die Anzahl der beauftragten Anwälte beeinflusst ebenfalls die Kosten. Mehr Anwälte bedeuten höhere Kosten.
Empfehlungen:
- Eine Online-Scheidung kann eine kosteneffiziente Option sein, besonders wenn im Vorfeld Einigungen erzielt werden können, was den Verfahrenswert und damit die Kosten reduziert.
- Es wird empfohlen, staatliche Zuschüsse und Hilfen in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel einen Beratungsgutschein oder Prozesskostenhilfe, um die finanzielle Belastung zu mindern.
Für eine individuelle Beratung und einen kostenlosen Kostenvoranschlag stehen unsere Fachanwälte zur Verfügung. Sie beraten Sie umfassend und transparent über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme möglicher staatlicher Unterstützung.
Persönlichen Kostenvoranschlag erhalten:
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