Gesetzliche Regelung zur Ehescheidung: Das Gesetz sieht vor, dass eine Scheidung erst nach dem Ende des ersten Trennungsjahres beantragt werden kann. Dies bedeutet, dass Ehepartner, die noch keine zwölf Monate getrennt leben, aber dennoch eine rasche Scheidung anstreben, gelegentlich ein früheres Trennungsdatum angeben.
Beispiel für die Vorverlegung des Trennungsdatums: Ein Ehepaar trennte sich im Oktober 2023. Gemäß dem Gesetz könnte die Scheidung daher erst im Oktober 2024, also nach dem Ablauf eines Trennungsjahres, beantragt werden. Da das Ehepaar jedoch nicht so lange warten möchte, geben sie gemeinsam an, bereits seit März 2022 getrennt zu leben. Auf diese Weise können sie die Scheidung bereits ab März 2023 einreichen bzw. eingereicht haben.
Gerichtliche Prüfung des Trennungsdatums: Dieses Vorgehen ist möglich, da das Gericht das Trennungsdatum nicht überprüft, wenn beide Ehepartner übereinstimmende Angaben dazu machen. Es ist also weder eine Ummeldung noch ein neuer Mietvertrag oder irgendein anderer Nachweis erforderlich.
Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung: Unter bestimmten Bedingungen reicht sogar eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung für das Trennungsjahr aus, sodass den Ehepartnern kaum das Gegenteil nachgewiesen werden kann.
Steuerliche Auswirkungen der Vorverlegung des Trennungsdatums: Wenn das Trennungsdatum über den Jahreswechsel hinaus zurückdatiert wird, kann dies zu steuerlichen Nachteilen führen. Fragen Sie bitte nach.
Erklärung des Trennungsdatums: Das Trennungsdatum ist das Datum, an dem die Ehepartner beschließen, getrennt zu leben und ihre eheliche Gemeinschaft aufzulösen. Dieses Datum ist wichtig, da es den Beginn des sogenannten “Trennungsjahres” markiert, das in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gesetzlich vorgeschrieben ist, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann. Es ist auch wichtig für steuerliche Zwecke, da es das Jahr bestimmt, in dem die Ehepartner als getrennt lebend gelten und daher möglicherweise unterschiedliche Steuerklassen haben.