Ehe-Scheidung

Ablauf Scheidungsverfahren
Was passiert, nachdem ich das Scheidungsformular ausgefüllt und abgesandt habe?

  • Sie erhalten sofort innerhalb von 24 Stunden per Email eine Eingangsbestätigung, einen Gratis Kostenvoranschlag und eine Vollmacht.
  • Sie unterschreiben die Vollmacht und senden diese uns per Post zu.
  • Falls Nachfragen nötig sind, setzen wir uns mit Ihnen schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, falls ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Sie aufgrund geringen Einkommens in Betracht kommt, senden wir Ihnen das Antragsformular per Email zu. Dies innerhalb von 24 Stunden.
  • Wir fertigen nach Ihren Angaben sofort den Scheidungsantrag und reichen ihn umgehend, spätestens 48 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen beim zuständigen Gericht ein. 
  • Wir senden Ihnen sofort eine Kopie des Scheidungsantrags per Email zu.
  • Nach Eingang des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht vergibt das Gericht ein Aktenzeichen und fordert die Gerichtskosten an. Diese Bestätigung des Gerichts senden wir Ihnen zu. Erst dann schicken wir Ihnen die erste Rechnung über die angefallene Verfahrensgebühr. Sie müssen also nichts zahlen, bevor Sie sicher sein können, Ihr Scheidungsverfahren läuft. 
  • Entweder nach Eingang der Gerichtskosten beim Gericht oder nach Stellung des Verfahrenskostenhilfeantrages sendet das Gericht dem anderen Ehegatten eine Abschrift des Scheidungsantrags zu mit der Aufforderung, hierzu Stellung zu nehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Scheidung rechtshängig.
  • Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht es aus,  wenn der Ehegatte ein kurzes Schreiben an das Gericht verfasst, worin er erklärt, dass er der Scheidung zustimmt und dass die Angaben in der Scheidungsschrift zutreffen. Hierzu benötigt er keinen Anwalt.
  • Ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen, bestimmt das Gericht umgehend einen Scheidungstermin.
  • Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, erhalten beide Ehegatten die Bögen zur Kontenklärung, welche Sie ausfüllen und an uns zurücksenden. Diese werden durch uns an das Gericht weitergeleitet. Das Gericht holt die Auskünfte der Rentenversicherungsträger ein. Sobald die Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. 
  • Der Scheidungstermin dauert ca. 15  bis 30 Minuten. An diesem Termin müssen regelmäßig beide Ehegatten persönlich teilnehmen sowie Ihr Scheidungsanwalt. Wie werden Ihren Scheidungstermin prsönlich mit Ihnen wahrnehmen. Es entstehen Ihnen keinerlei Mehrkosten, egal an welchem Ort in Deutschland die Scheidung stattfindet. In diesem Termin wird das Gericht die Scheidung aussprechen.
  • Je nach Gericht vergehen dann noch einmal ca. 5 bis 10 Tage, bis die schriftliche Scheidungsurkunde vorliegt.