Bei der sogenannten “Onlinescheidung” am Familiengericht München können Sie alle notwendigen Angaben für den Scheidungsantrag über das Formular übermitteln, alle Unterlagen können via email gesendet werden. Ein Termin in der Fachanwaltskanzlei Kaschube ist für die Einreichung Ihrer Ehescheidung nicht notwendig, aber möglich. Nach der Übermittlung des Scheidungsformulars werden Ihnen die Kosten der Scheidung transparent aufgeschlüsselt und die Scheidungsvollmacht übersendet. Wir bereiten Ihren Scheidungsantrag vor, dieser wird aber erst nach Rücksendung der unterzeichneten Scheidungsvollmacht bei dem zuständigen Familiengericht München mit Ihrer Abstimmung eingereicht. Alle offene Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Hinweis: Das Nettoeinkommen der Ehegatten wird abgefragt, weil sich daran die Scheidungskosten ermitteln. Daher geben Sie bitte das Nettoeinkommen an, auch geschätzte Einkommen anhand des letzten bekannten Nettoeinkommens für die Ehegatten sind zunächst ausreichend.