Wer bekommt Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe?

Wenn Ihre Einkommensverhältnisse gering sind oder Sie hohe Ausgaben haben, haben Sie für Ihr Scheidungsverfahren möglicherweise einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe. Im Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt.

Aufgrund der deutlich gestiegenen Bürgergeld-Regelsätze ergab sich für 2023 eine deutliche Steigerung der bundesweit gültigen Freibeträge.

Einkommensfreibetrag für Rechtsuchende
(110% der Regelbedarfsstufe 1 – vgl. Rechenschritt 2.5.1)
„Bund 2023“ 551€ FFB/StB 2023 582€

Freibetrag, falls Rechtsuchender erwerbstätig ist
(50% der Regelbedarfsstufe 1 – vgl. Rechenschritt 2.5.2)
„Bund 2023“ 251€ FFB/StB 2023 265€

Unterhaltsfreibetrag für Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene/n Lebenspartnerin/Lebenspartner
(110% der Regelbedarfsstufe 1 – vgl. Rechenschritt 2.5.3)
„Bund 2023“ 552€ FFB/StB 2023 582€

Unterhaltsfreibetrag für Erwachsene im Haushalt
(110% der Regelbedarfsstufe 3 – vgl. Rechenschritt 2.5.4)
„Bund 2023“ 442€ FFB/StB 2023 466€

Unterhaltsfreibetrag für Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre)
(110% der Regelbedarfsstufe 4 – vgl. Rechenschritt 2.5.5)
„Bund 2023“ 462€ FFB/StB 2023 484€

Unterhaltsfreibetrag für Kinder von Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre)
(110% der Regelbedarfsstufe 5 – vgl. Rechenschritt 2.5.6)
„Bund 2023“ 383€ FFB/StB 2023 397€

Unterhaltsfreibetrag für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (bis 5 Jahre)
(110% der Regelbedarfsstufe 6 – vgl. Rechenschritt 2.5.7)
Bund 2023“ 350€ FFB/StB 2023 365€

Praxisrelevanz der neuen Einkommensgrenzen

1. Maßgeblich sind die Freibeträge, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe Gültigkeit haben (§ 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

4. Errechnet sich nach Abzug der Freibeträge, der Kosten der Unterkunft und der besonderen Belastungen (siehe nachstehend abgedruckten Rechenbogen) ein „einzusetzendes Einkommen“ von 20 Euro oder mehr, so ist die Hälfte davon als künftige PKH-Monatsrate (für maximal 48 Monate) festzulegen. Ab 600 Euro „einzusetzendes Einkommen“ ist der überschießende Betrag zu 100% abzuführen.

Bei Übermittlung Ihrer Einkommen im Scheidungsformular oder der Kostenanfrage prüft unsere Kanzlei bereits, ob für Sie ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt und übersendet Ihnen das für den Antrag notwendige Verfahrenskostenhilfeformular. Dieses Formular muss von Ihnen dann aktuell im Zeitpunkt der möglichen Einreichung Ihrer Scheidung ausgefüllt und unterzeichnet werden und kann entweder per email oder per Post an unsere Kanzlei gesendet werden. Wir stellen in diesem Fall den Antrag auf Scheidung zusammen mit dem Verfahrenskostenhilfeantrag, so dass das Gericht zunächst über die Bewilligung Ihrer Verfahrenskostenhilfe entscheidet, und, wenn diese bewilligt ist, das Scheidungsverfahren geführt wird.

Die Verfahrenskostenhilfebewilligung wird durch das Gericht für 4 Jahre geprüft, Sie müssen daher bei Beantragung und Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe dem Gericht gegenüber 4 Jahre Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Weiter zu Formulare …

Wenn Sie keine Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, können Sie bei uns auch die Rechtsanwaltsgebühren in zinslosen 10 monatlichen Raten zahlen.

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